
Der Betrieb von Fahrzeugen mit Anbaugeräten im öffentlichen Verkehrsraum stellt den Nutzer vor teilweise große Herausforderungen. Je nach Art des Anbaugerätes und des Trägerfahrzeuges sind vielerlei Bestimmungen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) sowie der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu beachten. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat dafür ein „Merkblatt für Anbaugeräte“ entwickelt. Die Polizeidirektion Heilbronn hat die wichtigsten Regelungen für die Mitglieder des Weinbauverbandes Württemberg zusammen gestellt. Die vollständige Information
Auf EU-Ebene gab es zwei weinrechtlich relevante Neuerungen: In den EU-Anwendungsbedingungen für önologische Verfahren ist die Liste der zugelassenen önologischen Verfahren geändert worden. Die EU-Weinbegleitdokumente-Verordnung wurde geändert. Damit muss die Beförderung nicht abgefüllter Weinbauerzeugnisse früher als bisher angezeigt werden. Önologische Verfahren 1 Önologische Verfahren 2 Weingebleitdokumente 1 Weinbegleitdokumente 2
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat ein aktualisiertes Pflanzenschutzmittelverzeichnis herausgegeben. Verzeichnis Weitere Infos: www.bvl.bund.de/DE/04_Pflanzenschutzmittel/
27.9.2010
Zum Herbst 2010 und zum Bezeichnungsrecht gibt es aktuelle Informationen im Bereich "für Mitglieder". weitere Infos
28.6.2010
Für die steuerliche Behandlung von Einnahmen aus Zukaufwaren (für den Weiterverkauf zugekaufte Produkte) hat die Finanzverwaltung neue Grundsätze aufgestellt. Anzuwenden sind sie i.d.R. ab 1. Juli 2010. Es geht dabei darum, in welchen Fällen der Verkauf von Zukaufwaren zu einem Gewerbebetrieb führt, im Weinbau zum Beispiel für Besenwirtschaften. weiter
Nach der zweiten Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften vom 28.02.1989 sind Weinbergsrundfahrten im Rahmen der Brauchtumspflege zulässig, soweit sie von örtlich ansässigen Weingärtnern durchgeführt werden, die sich ihres eigenen Fuhrparks (landwirtschaftliche Fahrzeuge mit Anhängern) bedienen. Download (.doc)
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat auf der Basis des Antrags des Landes Baden-Württemberg und anderer Bundesländer zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zur Säuerung von Most und Wein des Jahrgangs 2009 entschieden, eine Eilverordnung zur ausnahmsweisen Zulassung der Säuerung für den Jahrgang 2009 in die Wege zu leiten. Download (.doc)
Befristet für 2008 und 2009 hat die Bundesregierung die Agrardieselvergütung verbessert. Die Antragsfrist ist einmalig für 2008 bis zum 31.12.2009 verlängert worden. weiter
Infolge von den Reformen auf EU-Ebene und der Änderung des deutschen Weingesetzes und – Weinverordnung gibt es einige Änderungen für die Behandlung und Aufmachung der Weine für den Jahrgang 2009, die zu beachten sind. weiter
Stationen der Weinbaumechanisierung 1948 – 2008. weiter
Bewertung besonderer Jahre in den verschiedenen Jahrhunderten. weiter
Informationen über den Einsatz von Mitteln gegen kompakte Trauben und Essigfäule in diesem Jahr. weiter