
Die Präsentation der Ergebnisse der Landesprämierung auf der Flasche erlebt eine Renaissance. Damit lässt sich sowohl gegenüber den Endverbrauchern im Direktvertrieb als auch dem Handel eine höhere Wertschöpfung für Weine und Sekte erzielen. Damit Gold, Silber oder Bronze rechtzeitig zur Abfüllung und Etikettierung in einem Arbeitsgang auf die Flasche kommen können, schlägt der Verband zwei Wege vor.
1. Anstellung der Weine bzw. Sekte als Tankprobe. Nach positivem Bescheid Abfüllung einer Teilmenge der Partie sowohl für die Identitätsprüfung als auch für eine der sechsmal im Jahr stattfindenden Prüfungen zur Landesprämierung. Nach Verleihung einer Preismünze kann der Wein gefüllt und komplett ausgestattet werden. Bei der ersten abgefüllten Teilmenge muss es sich um eine realistische Verkaufsmenge, zum Beispiel 100 Liter, handeln.
2. Anstellung der Weine bzw. Sekte als Tankprobe zur Qualitätsprüfung. Nach positivem Bescheid Anstellung der Tankprobe bei der Landesprämierung. Nach Verleihung einer Preismünze kann der Wein gefüllt und komplett ausgestattet sowie bei der Qualitätsprüfung als auch der Prämierung zur Identität vorgestellt werden.
Für den fünften Probetermin für die Landesweinprämierung Wein und Sekt 2012 können am Dienstag, 10.7.2012 und Mittwoch, 11.7.2012, in der Geschäftsstelle des Weinbauverbandes Württemberg e.V., Hirschbergstraße 2, 74189 Weinsberg, Proben angemeldet und angeliefert werden. Geschäftszeiten: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr. Einzelheiten können den Grundsätzen zur Württembergischen Landesprämierung für Wein und Sekt (Stand 01. Oktober 2011) entnommen werden. Formblätter sind beim Weinbauverband angefordert oder unter www.weinbauverband-wuerttemberg.de abgerufen werden. Zugelassen sind sämtliche Qualitätsweine b. A., Prädikatsweine, Qualitätsweine im Barrique-Ausbau, Qualitätsschaumweine b. A. und Qualitätsperlweine b. A., die in den letzten fünf Jahren erzeugt wurden und die geographische Bezeichnung des bestimmten Anbaugebietes Württemberg tragen. Der Qualitätswein muss bei der Beantragung zur Landesprämierung 6° Oechsle mehr aufweisen als gesetzlich vorgeschrieben. Nicht in das Sortenverzeichnis eingetragene Rebsorten müssen 69° Oechsle aufweisen. Qualitätsweine ohne Angabe einer Rebsorte brauchen ein Mindestmostgewicht von 66° Oechsle.
| Januar | Di 17.- Mi 18.01. | Annahme der Anstellungen 2012-2 |
| Di 31.01.- Mi 01.02. | Verprobung der Anstellungen | |
| März | Di 13. - Mi 14.03. | Annahme der Anstellungen 2012-3 |
| Mi 28. - Do 29.03. | Verprobung der Anstellungen | |
| Mai | Di 22. - Mi 23.05. | Annahme der Anstellungen 2012-4 |
| Juni | Di 05. - Mi 06.06. | Verprobung der Anstellungen |
| Juli | Di 10. - Mi 11.07. | Annahme der Anstellungen 2012-5 |
| Mi 25. - Do 26.07. | Verprobung der Anstellungen | |
| August | Di 21. - Mi 22.08. | Annahme der Anstellungen 2012-06 |
| September | Di 11. - Do 13.09. | Verprobung der Anstellungen |
| November | Di 20. - Mi 21.11. | Annahme der Anstellungen 2013-01 |
| Dezember | Di 04.. - Mi 05.12. | Verprobung der Anstellungen |
Anmeldeformulare oder unter Downloads
Minister Hauk: Gas geben bei Rebflurbereinigungen
Löwenstein-Wohlfahrtsberg beschlossen - Hohenasperg wird 2009 gebau