
11.8.2009
Genießer Württemberger Weine können sich auch künftig auf das gewohnte Etikett als Qualitätskriterium verlassen. Auch nach Inkrafttreten des neuen EU-Weinrechts zum 1. August 2009 bleiben die traditionellen Kennzeichnungen von Qualitäts- und Prädikatswein erhalten, betont Hermann Hohl, Präsident des Weinbauverbandes Württemberg.
Neue Bezeichnungsmöglichkeiten versteht Hohl als Ergänzung und Chance, regionale Qualitäten für den Verbraucher noch deutlicher als bisher zu positionieren. Regionale Marken müssten künftig auch Teil touristischer Aktivitäten sein: Wir müssen uns zu unseren Weinregionen und Weinlandschaften bekennen.
Voraussichtlich ab 2011 soll es Wein mit geschützter Ursprungsbezeichnung geben. Hier können Orte, Täler oder Lagen verwendet werden und Orientierungshilfe bieten. Schon jetzt ist es möglich, einen Landwein Neckar, Schwäbischer Wein und Landwein Rhein-Neckar in der Kategerie Landwein anzubieten. Die Produktionsmethoden sollen ab 2010 für Landweine mit geschützter geographischer Angabe noch genauer definiert werden. Oberstes Ziel für den Weinbauverband Württemberg: Wir wollen den Verbraucher nicht vor den Kopf stoßen, verspricht Hohl. Ab dem 1. August 2010 können bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung in Bonn Anträge für die Eintragung von geschützten Ursprungsbezeichnungen bzw, geschützten geografischen Angaben gestellt werden. Im Deutschen Weingesetz ist bereits das bestimmte Anbaugebiet Württemberg geschützt.
Die neue Brüsseler Systematik von Weinkategorien macht eine Reihe von Anpassungen des Weingesetzes sowie der Vorschriften der Weinbau treibenden Bundesländer erforderlich.
Hohl begrüßt, dass die Bundesregierung für die geordnete Anpassung an die neuen Etikettierungsvorschriften die notwendige Diskussionszeit einräume: Nur durch gründliche Diskussionen können wir die Verwirrung der Verbraucher und Irritationen innerhalb der Branche durch überlappende Bezeichnungen nach altem und neuem Recht vermeiden. Wir müssen eine Systematik finden, die Transparenz für die Verbraucher und faire Wettbewerbsbedingungen schafft. Der Weinbauverband Württemberg wird nach der Lese 2009 darüber mit Produzenten und Bezirken reden. Einhergehen sollen die neuen Richtlinien mit der Definition qualitätsorientierter und marktgerechter, damit preisstabilisierender Mengen.