
01.01.2010
Für den zweiten Probetermin für die Landesweinprämierung Wein und Sekt 2010 können am Dienstag, 12. Januar 2010, und Mittwoch, 13. Januar 2010, in der Geschäftsstelle des Weinbauverbandes Württemberg e.V., Hirschbergstraße 2, 74189 Weinsberg, Proben angemeldet und angeliefert werden.
Geschäftszeiten: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr.
Einzelheiten können den Grundsätzen zur Württembergischen Landesprämierung für Wein und Sekt (Stand März 2009) entnommen werden. Formblätter gibt es beim Weinbauverband anfordern oder unter weinbauverband-wuerttemberg.de.
Es können Qualitätsweine und Qualitätsweine mit Prädikat aus den Jahrgängen 2007, 2008 und 2009 sowie Qualitätsschaumweine b. A. und Qualitätsperlweine b. A. angestellt werden. Auch ältere Jahrgänge können prämiert werden. Beim Wein werden diese Ergebnisse nicht im Preisträgerverzeichnis veröffentlicht.
Der Qualitätswein muss bei der Beantragung zur Landesprämierung 6° Oechsle mehr aufwe isen als gesetzlich vorgeschrieben. Nicht in das Sortenverzeichnis eingetragene Rebsorten müssen 69° Oechsle aufweisen. Qualitätsweine ohne Angabe einer Rebsorte brauchen ein Mindestmostgewicht von 66° Oechsle. wvw