
5.6.2010
Für den fünften Probetermin für die Landesweinprämierung Wein und Sekt 2010 können am Dienstag, 22.6.10 und Mittwoch, 23.6.2010, in der Geschäftsstelle des Weinbauverbandes Württemberg e.V., Hirschbergstraße 2, 74189 Weinsberg, Proben angemeldet und angeliefert werden. Geschäftszeiten: 8 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr. Einzelheiten können den Grundsätzen zur Württembergischen Landesprämierung für Wein und Sekt (Stand November 2009) entnommen werden. Formblätter beim Weinbauverband oder zum Download.
Es können Qualitätsweine und Qualitätsweine mit Prädikat aus den Jahrgängen 2007, 2008 und 2009 sowie Qualitätsschaumweine b. A. und Qualitätsperlweine b. A. angestellt werden. Auch ältere Jahrgänge können prämiert werden. Beim Wein werden diese Ergebnisse nicht im Preisträgerverzeichnis veröffentlicht. Der Qualitätswein muss bei der Beantragung zur Landesprämierung 6° Oechsle mehr aufweisen als gesetzlich vorgeschrieben. Nicht in das Sortenverzeichnis eingetragene Rebsorten müssen 69° Oechsle aufweisen. Qualitätsweine ohne Angabe einer Rebsorte brauchen ein Mindestmostgewicht von 66° Oechsle.