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News

18.03.2011

Bundesrat fordert Verlängerung des Anbaustopps für Reben

Erfolg für den baden-württembergischen Weinbau: Der Bundesrat hat am Freitag (18. März 2011) in seiner 881. Sitzung eine Entschließung zugunsten einer Verlängerung des Anbaustopps für Reben bis Ende 2025 gefasst. Inhalt des Entschließungsantrags ist es auch, nach 2025 die Verantwortung für die Anbauregeln in die Hand der Mitgliedsstaaten zu übertragen. Mit dem Beschluss des Bundesrates wird die Bundesregierung aufgefordert, diese Position in Brüssel zu vertreten. Baden-Württemberg hatte den Antrag zusammen mit den Ländern Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarlandim Bundesrat eingebracht.

Der Anbaustopp diene dem Erhalt einer möglichst hohen Weinqualität, indem er durch die Begrenzung der Anbaufläche einer Massenproduktion von Weinen auf jeglichen Flächen einen Riegel vorschiebe, betonte der baden-württembergische Minister für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz, Rudolf Köberle, im Zusammenhang mit der Bundesrats-Entschließung.

Württembergs Weinbauverbandspräsident Hermann Hohl wertete die Bundesrats-Entscheidung als wichtigen Schritt auf dem Wege zu einer Neuorientierung in zentralen Punkten der EU-Weinmarktpolitik.

Hintergrundinformationen
Im Rahmen der Reform der EU-Weinmarktorganisation im Jahre 2008 wurde beschlossen, den seit 1976 bestehenden Anbaustopp für Reben nur noch bis Ende 2015 in Europa zu befristen. Danach kann der Anbaustopp von den Mitgliedstaaten bis höchstens Ende 2018 verlängert werden. Der Wegfall des Anbaustopps würde in vielen Regionen Europas unweigerlich die Entstehung agrarindustrieller Produktion in einfach zu bewirtschaftenden Flachlagen zur Folge haben und die Bemühungen um die Förderung von Weinqualität, regionaler Typisierung, den Erhalt gewachsener, attraktiver Kulturlandschaften und Steillagen in Frage stellen. Die Europäische Kommission ist verpflichtet, bis spätestens 2012 eine Halbzeitbewertung der bestehenden Weinmarktreform durchzuführen und insbesondere die Frage der Handhabung des Anbaustopps zu bewerten.

881. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2011
TOP 16 Ausschussempfehlung

Entschließung des Bundesrates zur Verlängerung der vorübergehenden
Pflanzungsrechtregelung im Weinbau
- Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz -
Drucksache: 42/11

Mit dem vorliegenden Entschließungsantrag wird das Ziel verfolgt, die traditionellen Weinkulturlandschaften zu erhalten und zu unterstützen, um den dortigen Bemühungen um die Förderung der Weinqualität, die regionale Typisierung sowie den Erhalt gewachsener attraktiver Kulturlandschaften und Steillagen Rechnung zu tragen.

Um dieses Ziel zu erreichen, wird die Bundesregierung aufgefordert, im Rahmen der Beratungen auf EU-Ebene dafür einzutreten, dass
- der im Rahmen der Reform der EU-Weinmarktorganisation im Jahr 2008 beschlossene Anbaustopp für Reben (vorübergehende Pflanzungsrechtregelung) um weitere zehn Jahre bis zum 31. Dezember 2025 verlängert und
- die Ausgestaltung der Anbauregeln den Mitgliedstaaten übertragen wird.
Darüber hinaus soll Qualitätsweinregionen die Möglichkeit eröffnet werden, über das Jahr 2025 hinaus am Anbaustopp festzuhalten.

Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union und der mitberatende Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz empfehlen dem Bundesrat, die Entschließung unverändert zu fassen.

Der Antrag im Wortlaut

Der Beschluss im Wortlaut