
09.06.2011
Sehr gut besucht war die Informationsveranstaltung, die der Weinbauverband Württemberg zusammen mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz zum Thema „Weinbezeichnungsrecht bei Zukauf von Wein“ durchgeführt hat. Rund 80 Vertreter von Weinbaubetrieben nahmen im Verbandsgbäude in Weinsberg die Gelegenheit wahr, von Herbert Krebs, Leiter der Qualitätsweinprüfung beim Staatlichen Weininstitut Freiburg, einen Überblick über die fachlichen Grundlagen zu erhalten. Die vollständige Präsentation können unter "Erläuterung des Ministeriums" abgerufen werden.
Württembergs Weinbauverbandspräsident Hermann Hohl betonte, dass der Schaden im Anbaugebiet Württemberg ein "bisher unbekanntes Maß" angenommen habe. 4000 Hektar seien betroffen, mit Baden, dessen Präsident Kilian Schneider an der Veranstaltung teilnahm, deutlich über 4000 Hektar. Der gesamtwirtschaftliche Schaden belaufe sich auf 125 Millionen Euro, der betriebswirtschaftliche auf 40 Millionen Euro. Da sei es mit einer Hilfe durch zinsgünstige Darlehen nicht mehr getan: "Zum Überleben ist direkte Hilfe notwendig".
Dr. Konrad Rühl vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz versprach, im Rahmen der definierten Spielregeln und des Spielraums "gemeinsame Wege" zu gehen. Das Ministerium hatte mit Krebs und seiner Württemberger Kollegin Magdalena Dreisiebner, Weinkontrolleuren und weiteren Experten umfassende Sachkompetenz aufgeboten, um alle Fragen beantworten zu können.
Der Sachinformation schloss sich eine ausführliche Diskussion mit vielen Nachfrage an. Aus Wengerterkreisen wurde dabei im Blick auf die Kunden betont: "Wir müssen auch in solchen Situationen glaubwürdig bleiben" und "dürfen nicht die Gesetze verbiegen". Gefordert wurde angesichts der schwierigen Situation auch ein solidarischer und partnerschaftlicher Umgang zwischen den Betrieben der Anbaugebiete.
Erläuterungen des Ministeriums
„Die baden-württembergische Finanzverwaltung wird nach den Frostschäden soweit wie möglich Hilfe leisten und alle steuerlichen Möglichkeiten zugunsten der Betroffenen voll ausschöpfen“, erklärte inzwischen der Minister für Finanzen und Wirtschaft Dr. Nils Schmid. Er habe die Finanzämter angewiesen, „alle möglichen Billigkeitsmaßnahmen zur Hilfe der betroffenen Landwirte zu ergreifen". Im Einzelnen umfasse die Hilfe insbesondere Maßnahmen wie eine erleichterte zinslose Stundung von bereits fälligen Steuerforderungen sowie die Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer. Bei Anträgen, die bis zum 30. September 2011 gestellt werden, ist ein wertmäßiger Nachweis im Einzelnen nicht erforderlich. Darüber hinaus gewähren die Finanzämter bis zu diesem Zeitpunkt Vollstreckungsaufschub, ohne dass Säumniszuschläge anfallen.
Die Kosten für die Wiederbepflanzung von landwirtschaftlich genutzten Flächen werden als sofort abziehbare Betriebsausgaben anerkannt, soweit dadurch keine Wertsteigerung des Grundstücks eintritt. Die Betroffenen können sich an ihre zuständigen Finanzämter wenden und dort weitere Informationen über die steuerlichen Hilfsmaßnahmen bekommen. „Die Finanzämter werden so schnell und unbürokratisch wie möglich helfen“, versprach Minister Schmid.


Von links Kilian Schneider, Hermann Hohl, Dr. Konrad Rühl, Herbert Krebs.
