05.04.2012
Am 17. Juni 2012 findet im Stuttgarter Neuen Schloss die nächste ARTVINUM statt. Nachdem die Weinbauverbände Württemberg und Baden die Markenrechte von der Landesregierung übertragen bekommen haben, können sich die Weinbaubetriebe ab sofort zur Präsentation und zum Weinwettbewerb 2012 anmelden.
Der Wettbewerb wird in zwei Kategorien ausgetragen: Rote Burgunder (Spätburgunder, Schwarzriesling, Samtrot, Frühburgunder) und Weiße Burgunder (Weißburgunder, Grauburgunder, Chardonnay, Auxerrois) – jeweils ohne weitere Vorgaben.
Die eingereichten Weine werden von einer fachlich kompetenten, überregionalen Jury an der LVWO Weinsberg verkostet. Die drei, in den Kategorien am höchsten bewerteten Weine, erhalten den renommierten ARTVINUM-Weinpreis als „Beste Baden-Württemberger Weine“.
Bei der ARTVINUM-Präsentation können Betriebe aus Baden-Württemberg teilnehmen. Eine
Gebühr von 600,00 Euro beinhaltet die Teilnahme an einer eintägigen Tischpräsentation im
Neuen Schloss in Stuttgart, welche am 17. Juni 2012 stattfinden wird. Hierin ist auch die
Teilnahme am Wettbewerb eingeschlossen. Die Teilnahme am Wettbewerb ist keine Pflicht.
Aufgrund der beschränkten Räumlichkeiten im Neuen Schloss kann nur eine begrenzte
Anzahl von Betrieben an der Ausstellung teilnehmen.
In Zusammenarbeit mit der Tourismus-Marketing GmbH Baden-Württemberg ist die Verleihung eines Weintourismus-Preises vorgesehen.
Mit der Organisation und Durchführung von ARTVINUM ist das Weininstitut Württemberg beauftragt.
„Dass uns die Landesregierung die Marke ARTVINUM übergeben hat, freut uns sehr“, sagt Württembergs Weinbauverbandspräsident Hermann Hohl, der die Idee seit geraumer Zeit mit Nachdruck verfolgt. „Damit können wir unseren Betrieben ein sehr lukratives Angebot zur Stärkung der Präsenz auf dem Heimatmarkt unterbreiten.“ In Zusammenarbiet mit der Tourismus-Marketing Baden-Württemberg ist die Verleihung eines Weintourismuspreises vorgesehen.
Mit der Durchführung der ARTVINUM hat der Weinbauverband das Weininstitut Württemberg beauftragt. Infos unter Telefon 07141 24 46-0. E-Mail: info@weininstitut-wuerttemberg.de.
Ausschreibung und Anmeldung ARTVINUM
7 Millionen Euro für frostgeschädigte Betriebe
Der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, hat sich am Mittwoch (4. Januar) bei einem Besuch von Weinbaubetrieben im Landkreis Heilbronn, die durch die Spätfröste Anfang Mai 2011 besonders geschädigt wurden, vor Ort von der schnellen Umsetzung der Frostbeihilfe des Landes überzeugt. „Alle Bewilligungsbescheide sind bereits im alten Jahr verschickt worden. Rund 350 der knapp 570 Betriebe haben die Beihilfe bereits erhalten oder werden sie in den nächs-ten Tagen bekommen“, so Bonde in Willsbach (Landkreis Heilbronn). Damit seien zwei Drittel der Frostbeihilfen ausbezahlt. Unerwartet viele Betriebe hätten letztlich einen Antrag auf Frostbeihilfe gestellt. „Dies zeigt, dass es richtig war, dass das Land Mittel in Höhe von sieben Millionen Euro für die Geschädigten bereit gestellt hat. Da-mit können wir sowohl den Nebenerwerbslandwirten als auch den teilweise existenz-gefährdeten Haupterwerbslandwirten schnell und unbürokratisch helfen“, betonte der Minister.