10.3.2015
Neue Pflanzrechteregelung
Nachbesserungsbedarf beim Weingesetzentwurf
Der Wechsel von der bisherigen Anbauregelung zum neuen Genehmigungssystem für Rebpflanzungen ab 1. Januar 2016 wird den Betrieben und der Weinbauverwaltung mehr Bürokratie bringen. Der Deutsche Weinbauverband e.V. (DWV) bedauert, dass die EU-Regelungen dem deutschen Gesetzgeber weniger Gestaltungsspielraum für die Überführung des bisherigen Pflanzrechtesystems in das neue Genehmigungssystem lassen als Bund, Länder und Berufsstand gemeinsam gefordert hatten. Präsident Weber ruft daher die Winzer auf, in den nächsten Wochen und Monaten die Verlautbarungen der berufsständischen Organisationen genau zu verfolgen, damit sie frühzeitig die neuen Bestimmungen für die kommende Rodesaison, insbesondere für die Umwandlung von alten Pflanzrechte in neue Genehmigungen, zur Kenntnis nehmen und beachten könnten.
Im Hinblick auf die Verwaltung des neuen Genehmigungssystems lehnt der DWV, ebenso wie alle Bundesländer, den Vorschlag der Bundesregierung als zu bürokratisch ab. Der Berufsstand fordert ein einfacheres und transparentes Verfahren.
Hinsichtlich neuer Genehmigungen für Anpflanzungen fordert der DWV, der Marktlage entsprechend behutsam in das neue System zu starten. Der Vorstand des DWV hat sich deshalb mehrheitlich dafür ausgesprochen, in den ersten beiden Jahren jeweils ca. dreihundert Hektar neue Repflanzungen, das entspricht jeweils 0,3 Prozent der deutschen Rebfläche, bundesweit zu genehmigen. Bei diesem Beschluss wurde insbesondere berücksichtigt, dass es noch rund dreitausend Hektar alte Pflanzrechte gibt, die bis 2020 in neue Genehmigungen umgewandelt werden können. Der Bedarf und die Nachfrage nach neuen Genehmigungen werden in den einzelnen Weinbaugebieten unterschiedlich hoch sein. Über die Vergabe wird in einem nationalen Verfahren entschieden.
Hierbei sollen sog. Prioritätskriterien über die Rangfolge der Genehmigungen herangezogen werden. Der Vorstand des DWV hat sich dafür ausgesprochen, zwei Kriterien heranzuziehen: erstens Anträge für neue Pflanzungen in Hang- und Steillagen und zweitens - im Sinne einer Förderung der Qualitätspolitik - Anträge für Weine mit geschützten Ursprungsbezeichnungen unter noch genauer festzulegenden Bedingungen zu priorisieren.
Trotz unterschiedlicher Positionen hinsichtlich des Prozentsatzes und der Prioritätskriterien war eine Einigung zwischen den Mitgliedern des Deutschen Weinbauverbandes möglich. Denn alle Weinbaugebiete verpflichteten sich, im Sinne des Schutzes und Erhalts ihrer traditionellen Kulturlandschaften und ihrer Gebiete mit geschützten Ursprungsbezeichnungen, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen: Dies bedeutet, die gebietliche Erweiterung durch neue Pflanzungen regional zu begrenzen und den Übertrag von Genehmigungen aus einer geschützten Herkunftsregion in eine andere aufgrund von Empfehlungen der zuständigen berufsständischen Organisationen ausschließen zu können.
Präsident Weber fasste zusammen „Unsere Stellungnahme zum Weingesetzentwurf haben wir an den wesentlichen strategischen Ziele des Deutschen Weinbauverbandes ausgerichtet: bestmögliche Rahmenbedingungen, damit die Winzerinnen und Winzer ein gutes Einkommen am Markt erwirtschaften können. Zweitens eine Qualitätspolitik Klasse vor Masse zu fördern. Drittens die Anbaupolitik an den Entwicklungsmöglichkeiten des Marktes auszurichten. Viertens für einen Erhalt der traditionellen Wein- und Kulturlandschaften, insbesondere der Hang-, Steil- und Terrassenlagen einzutreten. Fünftens für ordnungspolitische Maßnahmen einzutreten, die den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich hält.“