14.03.2013
Der Deutsche Weinbauverband (DWV) begrüßt die gestrigen Beschlüsse des Europäischen Parlaments, insbesondere soweit sie die Anbauregelung für Wein betreffen.
DWV-Präsident Norbert Weber sieht in dem Votum, die derzeit geltende Pflanzrechte-Regelung bis zum Wirtschaftsjahr 2029/2030 zu verlängern, ein bedeutsames Signal für die bevorstehenden Trilog-Verhandlungen zwischen dem EU-Parlament, der Präsidentschaft des EU-Ministerrats und der EU-Kommission. „Dieser Beschluss stärkt die Position der elf Mitgliedstaaten, die sich im EU-Ministerrat für eine zukünftige Anpflanzregelung einsetzen, die auf der Basis des geltenden Systems Verbesserungen durchführen will, ohne alles auf den Kopf zu stellen.“
Im EU-Ministerrat wird bereits in der kommenden Woche über einen Vorschlag der irischen Präsidentschaft bezüglich eines Autorisierungssystems für Anpflanzungen diskutiert, der aus Sicht des Deutschen Weinbauverbandes noch erheblicher Nachbesserungen bedarf. Norbert Weber: „Die Bundesregierung hat aus unserer Sicht die richtigen Verbesserungsvorschläge auf den Tisch gelegt. Hierzu zählt Augenmaß bei Neuanpflanzungen und Gestaltungsspielraum für die Mitgliedstaaten, die Neu- und Wiederbepflanzungen zu regeln. Ein weiterer Kompetenzzuwachs für die EU-Bürokratie wird abgelehnt. Jetzt gilt es, die notwendigen Mehrheiten dafür zusammen zu bekommen!“
Der DWV begrüßt außerdem den Beschluss des Europäischen Parlaments die Wettbewerbsfähigkeit von Hang- und Terrassenlagen durch ein Steillagenprogramm zu fördern. Eine Forderung, die vom DWV seit langem erhoben wird.