14.1.2009
Baden-Württemberg hat auf der Basis der Reform der Marktorganisation für Wein das Struktur- und Qualitätsprogramm Weinbau entwickelt. Ziel ist es, die Konkurrenzkraft der Weinbaubetriebe und Vermarktungsorganisationen im Blick auf den internationalen Wettbewerb weiter zu verbessern.
Neben dem seit 2000 angebotenen Förderprogramm für Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen gibt es folgende neue Förder-Maßnahmen:
Investitionen in Zusammenhang mit Fusionen, Kooperationen und Erweiterungen von Betrieben,
Investitionen in Qualität und Innovation und
Absatzförderung auf Drittlandsmärkten.
Das Antragsverfahren ist eröffnet. Die Richtlinie ist zwar noch mit „Entwurf“ überschrieben, tritt jedoch sofort nach Veröffentlichung der Änderungen des Weingesetzes in Kraft. Ende März dieses Jahres erfolgt eine Sichtung der beim Regierungspräsidium eingereichten Anträge. Da für das laufende Wirtschaftsjahr 2008/2009 die Auszahlung für die Maßnahmen spätestens am 15.10.2009 beendet sein muss, ist Eile geboten.
Die Fördermaßnahmen sind für die nächsten fünf Wirtschaftsjahre mit Beginn 2008/2009 vorgesehen und werden mit höchster Wahrscheinlichkeit weitergeführt.
Richtlinienentwurf MLR AbsatzförderungInvestitionen Weinbau Download (.doc)
Antragsformular AbsatzförderungInvestitionen Weinbau Download (.doc)