16.7.2009
Weinbauverband Württemberg stellt Maßnahmenkatalog zur Erhaltung des Weinbaus in Flusslandschaften vor Minister Peter Hauk sagt Unterstützung zu: „Wollen keine Kultursteppe“. Die Bewirtschaftung des „kulturgeschichtlichen Gesamtkunstwerkes“ Steillagen-Weinbau soll „auch in Zukunft gesichert werden“. Das sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk, am Mittwoch (15. Juli 2009) dem Weinbauverband Württemberg zu.
„Die Politik wird einiges zusätzlich tun müssen“, erklärte Hauk in Anwesenheit der Landkreise Heilbronn, Hohenlohe und Ludwigsburg. Neben der Fortschreibung von Fördermaßnahmen, der Beratung und Forschung sei es erforderlich, die Vermarktungsstrategien für den Steillagenweinbau weiter zu entwickeln. Hauk: „Der Qualitätsweinbau in den Steillagen darf nicht gefährdet werden. Die prägenden Kulturlandschaften sollen erhalten bleiben. Wir wollen in unseren Steillagen keine Kultursteppe erleben.“
Der Minister kündigte einen internationalen Steillagenkongress im Rahmen der Intervitis 2010 in Stuttgart an. Die Erhaltung des Steillagenweinbaus als Teil der Kulturlandschaft der Flusstäler ist ein Schwerpunkt württembergischer Weinbaupolitik. In einem regionalen Entwicklungskonzept hat der Weinbauverband Württemberg ein Bündel von Maßnahmen zusammengefasst, um den Weinbau in den Flusstälern weiterzuentwickeln und auf eine dauerhafte wirtschaftliche Basis zu stellen. Präsident Hermann Hohl bezeichnete in Lauffen die Erhaltung des Steillagenweinbaus in Württemberg als „gesellschaftspolitische Aufgabe“.
Neben der Wahrung des Landschaftsbildes sei der Erhalt eines leistungsfähigen Weinbaus und des intakten Naturhaushalts auch aus volkswirtschaftlicher Sicht von höchster Dringlichkeit, nicht zuletzt im Blick auf den Erhalt der Arbeitsplätze in Gastronomie, Hotellerie und Tourismus. Der Weinbauverband Württemberg hat einen „Maßnahmenkatalog“ zum Erhalt des Steillagenweinbaus beschlossen. Im Vordergrund steht dabei die Hilfe zur Selbsthilfe. Präsident Hohl: „Wir wollen keine direkten Subventionen. Uns ist die gesellschaftspolitische Akzeptanz von staatlichen Hilfen zur Erhaltung der Steillagen wichtiger.“
Effektiv seien Fördermaßnahmen zur Modernisierung und Erhaltung der Steillagen und Ausgleichsleistungen für die Wahrung der ökologisch wertvollen Flora und Fauna. Dazu gehörten auch die Beratung der Bewirtschafter, die Rationalisierung der Anbautechnik und die bessere Erschließung der Steillagen. So sollten die Produktionskosten gesenkt und die Qualität der erzeugten Weine in diesen wertvollen Lagen gesteigert werden.
Um die kulturelle Besonderheit der Kulturlandschaft gesellschaftspolitisch stärker in das Bewusstsein der Bürger zu bringen, sollte der terrassierte Steillagenweinbau des Anbaugebietes Württemberg als Weltkulturerbe ausgewiesen werden, wie das schon in Frankreich das Loire-Tal und die Weinregion Saint-Émilion, in Portugal das Douro-Tal, in Ungarn die Tokaji-Weinregion und in Deutschland das Rheintal sind. Im Rahmen der beschlossenen Reform der Weinmarktorganisation wird ein bezeichnungsrechtlicher Schutz für Weine aus Steillagen bzw. terrassierten Steillagen gefordert. Darüber sollen Sortenversuche an den Anstalten des Landes mit dem Ziel einer höheren Wertschöpfung als Ausgleich für den höheren Aufwand durchgeführt werden.
Steillagenweinbau in Lauffen: Die Monorackbahn erleichtert den Zugang
Minister Peter Hauk und Präsident Hermann Hohl verschafften sich einen Überblick über die Lauffener Steillagen
Steillagengespräch in Lauffen mit (von rechts) Präsident Hermann Hohl, Minister Peter Hauk, Ulrich Maile (Vorstandsvorsitzender der Lauffener Weingärtner eG) und Hohenlohe-Landrat Helmut Jahn.
(Beschluss des Vorstandes)
Die Erhaltung des Steillagenweinbaus als Teil der Kulturlandschaft der Flusstäler ist ein Schwerpunkt württembergischer Weinbaupolitik. In einem regionalen Entwicklungskonzept ist ein Bündel von Maßnahmen zusammengefasst, um den Weinbau in den Flusstälern weiterzuentwickeln und auf eine dauerhafte wirtschaftliche Basis zu stellen.
Neben der Wahrung des Landschaftsbildes ist der Erhalt eines leistungsfähigen Weinbaus und intakten Naturhaushalt in der Weinbauregion auch aus volkswirtschaftlicher Sicht von höchster Dringlichkeit hinsichtlich der Arbeitsplätze im Ländlichen Raum, insbesondere auch in der Gastronomie, Hotellerie und des Tourismus.
Aus Gründen der gesellschaftspolitischen Akzeptanz von staatlichen Hilfen zur Erhaltung der Steillagen sollten keine direkten Einkommenstransfers (Subventionen) geleistet werden. Effektiver sind Fördermaßnahmen zur Modernisierung und Erhaltung der Steillagen (Hilfe zur Selbsthilfe) und Ausgleichsleistungen für die Wahrung der ökologisch wertvollen Flora und Fauna und somit nachhaltige Sicherung der Artenvielfalt für den Naturhaushalt.
Um die kulturelle Besonderheit der Kulturlandschaft gesellschaftspolitisch stärker in das Bewusstsein der Bürger zu bringen, sollte der terrassierte Steillagenweinbau des Anbaugebietes Württemberg als Weltkulturerbe in Verbindung mit anderen kulturellen Zeugen, wie z.B. Schlösser, Museen usw., aufgenommen werden. Die UNESCO hat in Europa bereits einige Weinbauregionen in die Liste als Weltkulturerbe aufgenommen, wie z.B. in Frankreich das Loire-Tal, in Portugal das Douro-Tal, in Frankreich die Weinregion Saint-Émilion, in Ungarn die Tokaji-Weinregion und in Deutschland das Rheintal.
Durch die Anerkennung als Weltkulturerbe würde sicherlich die durch Reben geprägte Landschaft stärker in das Bewusstsein der Bevölkerung gerückt. Dadurch könnte der notwendige Handlungsbedarf der Politik für die Schaffung von günstigen Rahmenbedingungen gesellschaftspolitisch begründet und gefordert werden.
Die Bewirtschafter müssen über eine spezielle Beratung über alle Forschungs- und Versuchsergebnisse über die Rationalisierung der Anbautechnik und dem Einsatz von ausgewählten Produktionsverfahren informiert werden. Auf diesem Wege sollen die Produktionskosten gesenkt und die Qualität der erzeugten Weine in diesen wertvollen Lagen gesteigert werden.
Der Steillagenweinbau braucht im Rahmen der beschlossenen Reform der Weinmarktorganisation bezeichnungsrechtlichen Schutz. Es muss sichergestellt werden, dass die jetzige Weinbergrolle in Verbindung mit dem Rebenaufbauplan vor einer Liberalisierung des Pflanzrechtsystems die Erzeugung von Qualitätswein in der Weise absichert, dass die darin beinhalteten Rebflächen als geschützte Ursprungsbezeichnung in das Register der EU eingetragen wird. Bei einer Liberalisierung des Pflanzrechtsystems nach 2015 bzw. 2018 kann dann auf Flächen, die nicht innerhalb dieses Gebietes liegen, nur Wein ohne regionale oder nationale geographische Angaben angebaut werden.
Darüber hinaus gilt es bezeichnungsrechtlich traditionelle Begriffe zu schützen, mit denen ausschließlich Wein aus Steillagen bzw. terrassierten Steillagen bezeichnet werden können.
Bodenneuordnungsverfahren wie z.B. Wegebau oder Querterrassen, wo dies aufgrund der Bodenverhältnisse möglich ist, sind in die Wege zu leiten. Weiterhin muss die bessere Erschließung der Steillagen mit Einschienenzahnradbahnen oder ähnlichen technischen Einrichtungen in Form von z.B. Maschinen-Gemeinschaften gefördert werden. Um das Ziel der Erhaltung absoluter Weinbau-Steillagen (= Handarbeitslagen mit oder ohne Trockenmauern) nicht zu gefährden wird es weiterhin notwendig sein, bei der Wiederbestockung potentieller Direktzuglagen mit seitheriger Terrassierung, die Mechanisierung durch Erlaubnis zur Entfernung quer verlaufender Hindernisse (z.B. Trockenmauern) zur Einsparung von Arbeitszeit zu ermöglichen. Die dabei zu leistenden Ersatzmaßnahmen sind möglichst in die Erhaltung der absoluten Terrassenweinberge durch örtliche Konzepte zu integrieren. Bei Ersatzmaßnahmen sind Gabionen (Steine im Drahtgeflecht) naturschutzrechtlich den Trockenmauern gleichzustellen. Für die Pflanzenschutzmaßnahmen ist die Ausbringung von Mitteln von Luftfahrzeugen (Hubschraubereinsatz) eine unabdingbare Notwendigkeit.
Die gezielte Förderung der Erhaltung der absoluten Steillagen muss neben Erschließungsmaßnahmen auch die Erhaltung der Mauern und Wasserstaffeln bei Neuanlagen umfassen. Das Anlegen und Modernisieren von Neuanlagen sollte mit einem Betrag in Höhe von 30.000 Euro pro Hektar gefördert und im Rahmen der Agrarumweltmaßnahmen zur Erhaltung des Naturhaushaltes sollten jährliche Ausgleichleistungen in Höhe von 5.000 Euro pro Hektar den Bewirtschaftern zur Verfügung gestellt werden.
Neben den vorgenannten Maßnahmen sollten für die terrassierten Steillagen, wenn notwendig, grundsätzlich Pflanzrechte für die Wiederbepflanzung bereitstehen. Darüber hinaus gilt es Sortenversuche auch mit international bekannten Qualitätsweinsorten an den Anstalten des Landes mit dem Ziel der Erreichung einer höheren Wertschöpfung anzulegen und auszuwerten, damit gegenüber der Praxis gezielte Empfehlungen ausgesprochen werden können.
Der Inhalt von Gesetzen und Verordnungen und die damit verbundene verwaltungsmäßige Umsetzung für Erlaubnisse oder Verboten sind grundsätzlich von der Politik und den Verwaltungen in ihrer Auslegung und Durchführung an der Erhaltung des Steillagenweinbaus zu orientieren.
Weinbauverband Württemberg Kontakt:
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Hirschbergstraße 2
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