03.04.2012
Die DLG (Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft) sucht 2012 wieder den „Besten Jungwinzer Deutschlands“. Junge Talente aus allen Anbauregionen Deutschlands können sich um den Nachwuchspreis der deutschen Weinwirtschaft bewerben. Vor einer Experten-Jury muss der Winzernachwuchs sein Können und Fachwissen in den Bereichen Oenologie, Wein-Sensorik und internationale Weinwirtschaft in Theorie und Praxis unter Beweis stellen. Außerdem werden ausgewählte Weine der Bewerber von einer Experten-Jury bewertet.
Mit dem Preis des „Besten Jungwinzers“ fördert die DLG gezielt den deutschen Winzernachwuchs und vor allem nachhaltige Qualitätsarbeit als wichtigen Erfolgsfaktor. Anmeldeschluss ist der 11. Juni 2012.
Die Teilnehmer am Jungwinzer-Wettbewerb dürfen nicht älter als 35 Jahre sein und müssen einer aktiven Tätigkeit in der Weinbranche nachgehen. Um die Endrunde der besten Jungwinzer im September in Frankfurt zu erreichen, müssen die Teilnehmer sich über einen Online-Test qualifizieren, der nicht nur Fachkenntnis, sondern auch ein Gefühl für die Branchenthemen der nächsten Jahre erfordert. Die Kandidaten mit dem besten Ergebnis werden dann im September nach Frankfurt am Main eingeladen, wo von einer Fachjury die drei Erstplatzierten ermittelt werden.
7 Millionen Euro für frostgeschädigte Betriebe
Der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Alexander Bonde, hat sich am Mittwoch (4. Januar) bei einem Besuch von Weinbaubetrieben im Landkreis Heilbronn, die durch die Spätfröste Anfang Mai 2011 besonders geschädigt wurden, vor Ort von der schnellen Umsetzung der Frostbeihilfe des Landes überzeugt. „Alle Bewilligungsbescheide sind bereits im alten Jahr verschickt worden. Rund 350 der knapp 570 Betriebe haben die Beihilfe bereits erhalten oder werden sie in den nächs-ten Tagen bekommen“, so Bonde in Willsbach (Landkreis Heilbronn). Damit seien zwei Drittel der Frostbeihilfen ausbezahlt. Unerwartet viele Betriebe hätten letztlich einen Antrag auf Frostbeihilfe gestellt. „Dies zeigt, dass es richtig war, dass das Land Mittel in Höhe von sieben Millionen Euro für die Geschädigten bereit gestellt hat. Da-mit können wir sowohl den Nebenerwerbslandwirten als auch den teilweise existenz-gefährdeten Haupterwerbslandwirten schnell und unbürokratisch helfen“, betonte der Minister.