Anpassungen bei der geschützten geografischen Angabe „Schwäbischer Landwein“
Die Nutzung unserer Landweingebiete erfolgt bislang nur durch wenige Vermarktungsbetriebe. Aufgrund der Beschlüsse der Schutzgemeinschaft zur Anpassung der Produktspezifikation wurde zwischenzeitlich die Genehmigung der neuen Vorgaben für die Vermarktung von Erzeugnissen mit der geschützten geografischen Angabe „Schwäbischer Landwein“ auf der Homepage der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) veröffentlicht. Die vollständigen Unterlagen stehen dauerhaft unter www.ble.de/eu-qualitaetskennzeichen-wein zur Verfügung.
Mit der Anpassung wurden unter anderem die Anreicherungsgrenzen an das geltende Recht angepasst, alle derzeit bestockten Rebsorten in die Produktspezifikation aufgenommen sowie weitere Änderungen umgesetzt.
Mit der Veröffentlichung der Genehmigung sind die neuen Vorgaben in der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar anwendbar. Betriebe, die bereits Schwäbischen Landwein vermarkten oder sich künftig mit dieser Vermarktungsmöglichkeit befassen möchten, sollten die neuen Regelungen prüfen.
Für Rückfragen steht Ihnen die Geschäftsstelle des Weinbauverbandes gerne zur Verfügung.










